Angebot

Die Musikschule Oberer Sempachersee bietet allen Kindern und Jugendlichen in Erstausbildung, die in den Gemeinden Neuenkirch, Sempach, Eich, Hildisrieden, Nottwil und Rain wohnhaft sind, subventionierten Musikunterricht bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Stichtag ist jeweils der 1. November des Schuljahres. Die Musikschule steht auch allen Erwachsenen offen. Dieser Unterricht wird kostendeckend geführt.

Anmeldeformular

Musikschulprogramm für das Schuljahr 2024/25

Tarife der Musikschule Oberer Sempachersee

 

Musikschulverordnung (pdf)

Allgemeine Bestimmungen

Angebot

Die Musikschule Oberer Sempachersee bietet allen Kindern und Jugendlichen in Erstausbildung, die in den Gemeinden Neuenkirch, Sempach, Eich, Hildisrieden, Nottwil und Rain wohnhaft sind, subventionierten Musikunterricht bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Stichtag ist jeweils der 1. November des Schuljahres. Die Musikschule steht auch allen Erwachsenen offen. Dieser Unterricht wird kostendeckend geführt.

Anmeldeformular

Tarife der Musikschule Oberer Sempachersee

Musikschulverordnung (pdf)

Allgemeine Bestimmungen

Die Anmeldung für die MSOSS erfolgt grundsätzlich durch ein entsprechendes Online-Tool auf der Homepage. Die Anmeldung ist bindend und gilt für ein ganzes Schuljahr. Die Anmeldung hat bis zu dem jeweils online sowie in der Informationsbroschüre publizierten Termin an die Musikschulleitung zu erfolgen. Für verspätet eingereichte Anmeldungen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.– verrechnet. Diese können nur im Rahmen der noch vorhandenen freien Plätze berücksichtigt werden. Wird die Anmeldung vor Beginn des neuen Schuljahres zurückgezogen, wird eine Administrativgebühr von Fr. 150.– erhoben. Danach wird das Schulgeld für das ganze Schuljahr fällig. Bitte füllen Sie für jedes Instrument eine separate Anmeldung aus. Jedes Unterrichtsjahr erfordert eine neue Anmeldung.

Der Eintritt in die Musikschule ist grundsätzlich auf Schuljahresanfang möglich. Der Instrumental- und Gesangsunterricht beginnt in der Regel ab der 3. Klasse. Für einen frühinstrumentalen Unterricht braucht es eine Eignungsabklärung durch die Fachlehrperson. Diese entscheidet über eine frühzeitige Aufnahme in eine Instrumentalklasse. Die Teilnahme am Instrumentenparcours soll dazu dienen, den Entscheid für das Wunschinstrument Ihres Kindes fällen zu können. Alle Parcours stehen Ihnen diesbezüglich zur Verfügung. Der Vorentscheid für die Instrumentenwahl sollte an den Parcours und nicht in einer grossen Anzahl Schnupperlektionen gefällt werden.

Ein Austritt während des Schuljahres ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen werden nur bei lang andauernder und schwerer Krankheit mit Arztzeugnis oder bei Wegzug aus dem Einzugsgebiet der MSOSS auf Gesuch zu Handen der Musikschulleitung hin bewilligt.

Die Einteilung zu den Fachlehrpersonen erfolgt durch die Schulleitung. Einteilungswünsche werden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt, können aber nicht zur Bedingung gemacht werden. Ein Wechsel der Musiklehrperson während einem laufenden Schuljahr ist nicht möglich.

Regelmässiges Üben ist die Voraussetzung für den Erfolg des Musikunterrichtes. Halten Sie sich dabei bitte an die Anweisungen der Musiklehrperson.

Ein Instrument sollte grundsätzlich erst nach Absprache mit der Musiklehrperson gemietet oder gekauft werden. Über die Tauglichkeit bereits vorhandener Instrumente entscheidet die Musiklehrperson.

Der Musikunterricht wird parallel zum Unterricht der Volksschule gehalten und beginnt in der ersten Schulwoche. Während der Schulferien, an Feiertagen und Brückentagen wird kein Musikunterricht abgehalten. Der Musikunterricht findet auch am Mittwochnachmittag oder an zusätzlichen freien Nachmittagen unter der Woche statt und kann auch am Samstag stattfinden. Die Stundenplaneinteilung ist Sache der Musiklehrperson. Wenn möglich wird auf die Bedürfnisse der Lernenden eingegangen.

Ohne zwingenden Grund darf keine Musiklektion versäumt werden. Absenzen sind im Voraus bei der Musiklehrperson zu entschuldigen. Von Schüler/-innen abgesagte oder versäumte Lektionen gelten als verfallen. Von der Lehrperson abgesagte Lektionen werden vor- oder nachgeholt. Ausnahmen sind Krankheit oder die üblichen familiären Gründe. Bei einem Ausfall von mehr als 2 Lektionen in Folge wird eine Stellvertretung engagiert.

Mindestens 34 Lektionen oder sonstige Aktivitäten sind jährlich zu leisten. Kann diese Vorgabe nicht erfüllt werden, erfolgt eine Rückerstattung des Schulgeldes im Umfang der Differenz zu 34 Lektionen. (Siehe Musikschulverordnung V Angebot, Art. 11) Link zur Musikschulverordnung

Lernende können bei mangelndem Fleiss, aus disziplinarischen Gründen oder bei mehreren unentschuldigten Absenzen aus der Musikschule ausgeschlossen werden. Das Schulgeld wird trotzdem für das ganze Schuljahr geschuldet. Der Entscheid wird von der Musikschulleitung in Absprache mit der Musiklehrperson getroffen.

Das Schulgeld bezieht sich auf ein ganzes Schuljahr. Der Rechnungsversand erfolgt jeweils im Oktober. Jegliches Unterrichtsmaterial ist im Schulgeld nicht inbegriffen. Unter gewissen Umständen wird ein Sozialrabatt gewährt. Bitte melden Sie sich bei Bedarf beim Sekretariat der Musikschulleitung. Das genaue Vorgehen hängt unter anderem von der jeweiligen Wohngemeinde ab.

Als Auswirkung der Aufgaben- und Finanzreform 18 wurden die Aufgaben der Kantons- und Fachmittelschulen an die kommunalen Musikschulen delegiert. Der Musikunterricht an der MSOSS ist dem Instrumentalunterricht an den Kantonsschulen gleichgestellt, die Lernenden können wählen, wo sie den Unterricht besuchen. Wenn sie sich über die Kantonsschule anmelden, findet jedoch der Unterricht an den Standortmusikschulen der Kantonsschulstandorte statt. Der 40-Min. Unterricht ist obligatorisch, wenn Musik als Schwerpunkt-, Ergänzungs-, Wahlpflichtfach oder in der Musik&Sport-Klasse gewählt wird. Der Tarif für Schüler/-innen der Kantons- und Fachmittelschulen ist kantonal auf Fr. 1030.- festgelegt. Zweitinstrumente können nur noch an der MSOSS (Wohngemeinde) besucht werden. Der freiwillige Unterricht kann auch als 30-Min.-Lektion belegt werden. Geschwistern- oder Sozialrabatte können lediglich gewährt werden, wenn alle Lernenden einer Familie bei der MSOSS angemeldet sind.

Im Rahmen der Begabtenförderung gibt es die Möglichkeit eines verlängerten Einzelunterrichtes (50/60 Minuten) oder eines subventionierten Zweitfaches (Instrument oder Theorie). Bitte bei der Anmeldung ankreuzen. Danach erhalten Sie ein Antragsformular. Die Musikschulleitung entscheidet in Absprache mit der Musiklehrperson.

Das Ensemblespiel ist eine ideale Ergänzung zum Einzelunterricht. Es wird allen Musikschüler/-innen empfohlen, sich nach Möglichkeit ab dem 2. Spieljahr zusätzlich für den Ensembleunterricht anzumelden. Über den Zeitpunkt des Eintritts entscheidet die Instrumentallehrperson. Über den Wechsel in ein nächst höheres Ensemble oder ein Orchester entscheiden die Ensembleleitenden. Die Anmeldung erfolgt über das Musikschulanmeldeformular jedes Jahr neu. Der Besuch des Einzelunterrichtes ist Voraussetzung für das Teilnehmen in einem Ensemble oder Orchester. Ausnahmen können von der Musikschulleitung frühestens nach dem 4. Unterrichtsjahr bewilligt werden.

Das Unterrichtsangebot steht auch allen Erwachsenen offen. Der Erwachsenenunterricht wird kostendeckend angeboten.

10er-Abo: Dieses Abo berechtigt zum Besuch von 10 Musiklektionen innerhalb eines Jahres.

Musikschule Oberer Sempachersee
Schulhausstrasse 5
6206 Neuenkirch
Tel. 041 469 40 60
mail@msoss.ch

Impressum | Datenschutzerklärung

 

© Musikschule Oberer Sempachersee

Scroll to Top